
Polen schließt seine Grenzen wegen des Coronavirus
Wegen der Verbreitung des Coronavirus führen wir ab Sonntag, dem 15. März, ein Einreiseverbot für Ausländer ein, und alle Bürger, die in das Hoheitsgebiet Polens einreisen, werden unter Quarantäne gestellt – informierte der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki.
Mateusz Morawiecki sagte am Freitagabend, dass die Regierung “beschlossen hat, einen epidemischen Notstand einzuführen“, der es erlaubt, “zusätzliche Beschränkungen aufzuerlegen, die notwendig sind, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen“.
Ab dem 14. März werden in Polen folgende Einschränkungen eingeführt
- Ab Samstag wird die Aktivität von Einkaufszentren eingeschränkt. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien oder Wäschereien bleiben geöffnet.
- Der Betrieb aller Restaurants, Kneipen, Clubs, Bars und Kasinos wird für 14 Tage mit der Möglichkeit einer Verlängerung ausgesetzt. Es wird möglich sein, Essen zum Mitnehmen zu bestellen.
- Es können keine Versammlungen mit mehr als 50 Personen stattfinden. Dies gilt auch für staatliche und religiöse Versammlungen.
- Die Chartas werden beibehalten und die Polen können in das Land zurückkehren. Der interne Flug-, Bahn- und Autoverkehr bleibt unverändert.
- Alle Geschäfte, Banken und Servicestellen bleiben geöffnet.
Ab Sonntag, dem 15. März (ab Samstag, 23:59 Uhr), treten in Kraft folgende Einschränkungen:
- Einreiseverbot für Ausländer.
- 14-tägige Hausquarantäne für Personen, die in das Hoheitsgebiet Polens einreisen.
- Aussetzung der internationalen Flug- und Bahn-Passagierverbindungen.
- Die Grenzen werden für den Güterverkehr weiterhin geöffnet.
- 10 Tage lang werden an der polnischen Grenze Kontrollen eingeführt – wie vor dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum
Personen, die täglich zur Arbeit pendeln, sind von der Grenzschließung ausgeschlossen
Personen, die im Ausland arbeiten und täglich zur Arbeit pendeln, sind von der Grenzschließung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Polen, die im Ausland arbeiten, als auch für Ausländer, die in Polen arbeiten und täglich pendeln. Ausländer können gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments, das ihre Beschäftigung bestätigt, zur Arbeit kommen und unterliegen in dieser Situation nicht der Quarantäne.
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