
Kleiner Grenzverkehr mit Polen ohne Quarantänepflicht möglich
Das Land Brandenburg hat heute seine Regelung aktualisiert und den “kleinen Grenzverkehr” mit Polen zugelassen. Hier die aktuellen Ausnahmeregelungen.
Die Landesregierung Brandenburg hat heute per Umlauf Änderungen der Quarantäne-Verordnung beschlossen. Polen ist ab dem 24. Oktober durch das Robert Koch Institut zum Risikogebiet eingestuft worden. Dies führte an den Grenzübergängen in Brandenburg nach Polen zu zahlreichen Staus und zur großer Frust der Grenzbewohner auf beiden Seiten der Grenze. Auch die Bürgermeister von Słubice und Frankfurt an der Oder: Mariusz Olejniczak und Rene Wilke haben heute eine Petition an den Ministerpräsidenten von Brandenburg geschickt, um die Grenzübertritt Bestimmungen für polnische und deutsche Grenzbewohner zu lockern.
Durch die heutigen Änderungen will die Landesregierung die negativen Auswirkungen auf die brandenburgisch-polnische Grenzregion und den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ vermieden. Alle Bewohner der deutsch-polnischen Grenzregion können sich noch sehr gut an die Grenzschließung duch Polen im Frühling und die negativen Konsequenzen dieser Entscheidung erinnern. Daher sieht die neue Verordnung Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Quarantäne-Bestimmungen für klar bestimmte Personen- und Berufsgruppen vor.
Befreit von der Quarantäne sind demzufolge:
- der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ für Aufenthalte bis zu 24 Stunden
- Besuche von Verwandten ersten Grades, Ehe- oder Lebenspartnern sowie aufgrund eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts bis zu 72 Stunden Aufenthalt
- Berufspendler oder Personen die zu beruflichen Zwecken in das Land Brandenburg einreisen
- Schüler oder auch Studierende
Quelle: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/presse/pressemitteilungen/detail/~23-10-2020-anpassungen-quarantaene-vo-kleiner-grenzverkehr
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